RMT
Impressum

Verantwortlich:

Nadine Rebel (Trainerin)
Günther Rebel (Geschäftsinhaber)

Kontakt:

info@rebel-management-training.de
+49 173 3730772

Steuerangaben:

USt.-IdNr.: DE327545227
Zuständiges Finanzamt: Augsburg Stadt

Angaben zur Berufshaftpflicht, Verhaltenskodex, etc.

Letzte Aktualisierung = 06.03.2024


Rebel-Management-Training

Leitung Nadine Rebel

 
(M.A. Soz. Univ.; 11/1999 Universität Augsburg)
Pflugstrasse 33a, 86179 Augsburg


Für das Unternehmen Rebel-Management-Training und CrazySports Augsburg existiert gemäß den gesetzlichen Anforderungen eine Berufshaftpflichtversicherung. Der räumliche Geltungsbereich ist international.

Verhaltenskodex von Rebel-Management-Training
Grundlage des Handelns von Rebel-Management-Training und dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bildet das AGG und §1, Art. 1 des GG. Respekt und gegenseitige Wertschätzung verstehen sich von selbst.
Mehr entnehmen Sie bitte dem Bereich "
Der Unterschied "


geschäftsinhabende Person: Günther Rebel

Design und Realisation
Rebel-Management-Training, Profil zeigen! ist ein eingetragenes Markenzeichen. Markeneintragung 14.09.2011, Aktenzeichen 3020110328668, Deutsches Patent- und Markenamt

Bildquellen: Nadine Rebel; Pixabay

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Haftungsausschluss für Beratungsinhalte
Unsere Coachingangebote und Gesundheitsanwendungen richten sich an Menschen, die  eigenverantwortlich handeln können und wollen, sie stellen keine Therapie oder therapeutische Empfehlung dar. Bei Krankheiten seelischer oder körperlicher Art gehen sie bitte zum Arzt oder Therapeuten. Alle Aussagen zu Methoden und deren Wirksamkeit beruhen auf dokumentierten Beobachtungen und entsprechen dem Stand der Wissenschaft. Dennoch soll nicht der Eindruck etwaiger Heilversprechen erweckt oder Garantien in Bezug auf die Anwendbarkeit und den Erfolg bestimmter Anwendungsformen auf spezifische Krankheitsbilder gegeben werden. Wir stellen keine Diagnosen und agieren lediglich als Berater. Obwohl die von uns angewandeten Verfahren (Dorn-Breuss; kinesiologisches Taping; Coaching, Beratung) bei korrekter und vorsichtiger Anwendung sehr sicher sind kann keine Haftung über irgendwelche resultierende Folgen übernommen werden.

AGB

§1) Buchung, Vertrag, Klientenwahlfreiheit
Die Buchung von Rebel-Management-Training, nachfolgend Beratungsunternehmen genannt, ist schriftlich zu bestätigen (Vertrag). Ist keine schriftliche Auftragsbestätigung eingegangen, so liegt es in der Entscheidungsfreiheit des Beratungsunternehmens, einem anderen Klienten den Vorzug zu geben oder conkludentes Handeln beim Kunden als gegeben hinzunehmen. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung ist ein Vertragsrücktritt von beiden Seiten nur durch das Vorliegen höherer Gewalt oder sonstiger außerordentlichen Gründe möglich. Das Beratungsunternehmen hat die Freiheit, Auftraggeber abzulehnen.

§2) Auftragsrücktritt und Stornierung, Terminverschiebung
Sagt der Klient ohne das Vorliegen außerordentlicher Gründe oder höherer Gewalt die zugesagte Veranstaltung/ den Workshop/ das Seminar/ die gebuchte Leistung ab, so fallen unter Umständen Stornokosten an.

Absage kürzer als 4 Wochen vor der Veranstaltung (bei Seminaren, Vorträgen, Workshops): 40% des vereinbarten Honorars zzgl. Mwst, gegebenenfalls Stornokosten für Zugticket etc.

Absage kürzer als 3 Wochen vor der Veranstaltung (bei Seminaren, Vorträgen, Workshops): 50% des vereinbarten Honorars zzgl. Mwst, gegebenenfalls Stornokosten für Zugticket etc.

Absage kürzer als 2 Wochen vor der Veranstaltung (bei Seminaren, Vorträgen, Workshops): 80% des vereinbarten Honorars zzgl. Mwst, gegebenenfalls Stornokosten für Zugticket etc.

Absage kürzer als 1 Woche vor der Veranstaltung (bei Seminaren, Vorträgen, Workshops): 80% des vereinbarten Honorars zzgl. Mwst, gegebenenfalls Stornokosten für Zugticket etc.

Absage kürzer als 3 Tage vor der Veranstaltung (bei Seminaren, Vorträgen, Workshops): 90% des vereinbarten Honorars zzgl. Mwst, gegebenenfalls Stornokosten für Zugticket etc.

Einzeln vereinbarte Termine für Coachings können bis zu 48 Stunden vor dem Termin verschoben werden. Bei späteren Absagen wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

Bereits begonnene Reihenveranstaltungen (Coachingpakete, Seminarreihen) können nicht storniert werden.

Eine Aufwandsentschädigung entfällt, wenn es sich um eine Verlegung des Termins handelt. Dies gilt auch bei Reihenveranstaltungen.


§3) Erfüllung eines Auftrags durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Rebel-Management-Training
Sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Rebel-Management-Training® an der Wahrnehmung seiner/ ihrer Pflichten gegenüber dem Klienten durch Krankheit oder das Vorliegen höherer Gewalt verhindert sein, so verpflichtet sich das Beratungsunternehmen schnellst möglich eine für den Auftrag adäquate Person zu benennen und zum Klienten zu senden. Sollte der Klient auf der Ausführung des Auftrages durch einen speziellen Mitarbeiter oder eine spezielle Mitarbeiterin bestehen, so verpflichtet sich das Beratungsunternehmen die Verpflichtungen schnellst möglich nachzuholen. Schadensersatz kann der Klient nicht verlangen, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin durch außerordentliche Gründe (Krankheit, Unfall) oder höhere Gewalt an der Ausführung ihres Auftrags gehindert wurde und dies auch belegen kann (Krankmeldung etc.)

§4) Konzepte, Logo, Copyright
Konzepte und Arbeitsweisen, sowie Handouts unterliegen dem Copyright von Rebel-Management-Training. Es steht dem Beratungsunternehmen und seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen jederzeit frei, das firmeneigene Logo auf Präsentationen, Schriftstücken und Handouts zu verwenden. Logo, sowie der Slogan Profil zeigen unterliegt dem Copyright von Rebel-Management-Training. Das geistige Eigentum, Konzepte und Strategieentwicklungen durch Rebel-Management-Training unterliegen dessen Copyright und dürfen nur mit Einverständnis verwendet und umgesetzt werden. Die Einverständniserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Rebel-Management-Training, Profil zeigen! ist ein eingetragenes Markenzeichen. Markeneintragung 14.09.2011, Aktenzeichen 3020110328668, Deutsches Patent- und Markenamt

§5) Konzepterstellung
Eine Konzepterstellung vor schriftlicher Auftragsbestätigung ist nur dann kostenlos, wenn sich daraus ein Folgeauftrag ergibt, für den das Beratungsunternehmen mindestens in dem zeitlichen Rahmen und der finanziellen Lukrativität gebucht wird, die dem Aufwand der Konzepterstellung entspricht. Eine Konzepterstellung vor schriftlicher Auftragsbestätigung ohne sich daraus ergebenden Auftrag ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten liegen im Ermessen des Beratungsunternehmens und bemessen sich nach dem Umfang des zeitlichen Aufwands und des daraus resultierenden Konzepts. Kommt durch das von Rebel-Management-Training erstellte Konzept ein Folgeauftrag zustande und hat das Beratungsunternehmen im Vorfeld sein Einverständnis zur Weiterverwendung des Konzepts in schriftlicher Form geleistet, so sind Beteiligungskosten in Höhe von 20% an Rebel-Management-Training® abzuführen.

§6) Honorar
Das übliche Beratungshonorar von Rebel-Management-Training® setzt sich aus Tages- oder (bei Einzelcoachings) Stundensatz, sowie Fahrt-/ bzw. Flugkosten und Spesen (zum Beispiel: Taxi, Flugtransfer, Hotelübernachtung etc.) zusammen. Zusatzmaterial ist, wenn nicht mit dem Klienten anders vereinbart, zusätzlich zu berechnen.

Gerichtsstand ist Augsburg

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